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sind Mitglieder, die nicht verheiratet sind aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit gleichem Wohnsitz leben und gemeldet sind. Ein Partner der Gemeinschaft entrichtet jedoch den vollen Beitrag in Höhe von z. Z. 24,00 € und die Gemeinschaft legt fest, wer nur den ermäßigten Beitrag in Höhe von z. Z. 12,00 € entrichtet.
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